Wenn der Buchungsvorgang abgeschlossen und die Reservierung vereinbart ist, ist ein sogenannter „Gastaufnahmevertrag“ wirksam. Diesen Gastaufnahmevertrag formulierte die Dachorganisation des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA e.V., (www.dehoga.de ) früher Bonn, jetzt Berlin.
Gastaufnahmevertrag des DEHOGA